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Aufbauseminar  hier zur Online Anmeldung

Nach einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit  wird von der Führerscheinstelle
die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.

Die  Teilnahmebescheinigung muss innerhalb der bestimmten Frist bei der Führerscheinstelle
vorgelegt werden.

 Preis:  350,- Euro

 Kursinhalt und -dauer:
 • Mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmer.
 • Vier Gruppensitzungen von je 135 Minuten.
 • Eine Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr mit 1-2 Mitfahrern und dem Seminarleiter.
    Die Fahrzeit beträgt pro Teilnehmer 30 Minuten.
 • Keine Prüfung! Die Kursbescheinigung bekommt jeder, der an allen Kurseinheiten teilgenommen
   hat.

 Beispiele für A-Verstöße:
 • Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten
 • Rotlicht missachtet
 • Überholen im Überholverbot
 • Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten
 • Fahren unter Alkoholeinfluss
 • Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
 • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei
   schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
 • Unfallflucht
 • Nötigung
 • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
 • "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße

 Beispiele für B-Verstöße:
 • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern
 • Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
 • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
 • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
 • Kennzeichenmissbrauch
 • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen