Aufbauseminar hier zur Online Anmeldung
Nach einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit wird von der Führerscheinstelle
die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.
Die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb der bestimmten Frist bei der Führerscheinstelle
vorgelegt werden.
Preis: 350,- Euro
Kursinhalt und -dauer:
• Mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmer.
• Vier Gruppensitzungen von je 135 Minuten.
• Eine Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr mit 1-2 Mitfahrern und dem Seminarleiter.
Die Fahrzeit beträgt pro Teilnehmer 30 Minuten.
• Keine Prüfung! Die Kursbescheinigung bekommt jeder, der an allen Kurseinheiten teilgenommen
hat.
Beispiele für A-Verstöße:
• Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten
• Rotlicht missachtet
• Überholen im Überholverbot
• Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten
• Fahren unter Alkoholeinfluss
• Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
• Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei
schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
• Unfallflucht
• Nötigung
• Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
• "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
Beispiele für B-Verstöße:
• Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern
• Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
• Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
• Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
• Kennzeichenmissbrauch
• Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
