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Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)
„umgangssprachlich auch Führerschein ab 17 oder Führerschein mit 17“

Die Ausbildung

Der Schüler darf im Alter von 16 ½ Jahren die Ausbildung der Klasse B/BE beginnen. Für alle anderen Klassen (z.B. Klasse A) gilt das begleitete Fahren nicht. Die Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Die Prüfung

Frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden und 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten deutschen Bundesgebiet gültig, aber nicht im Ausland (Ausnahme: In Österreich ist die Prüfbescheinigung gültig!). Der junge Fahrer hat die Auflage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.Auch beim "Begleiteten Fahren ab 17" beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.

Die Prüfbescheinigung

Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein. Sie wird dem Bewerber nach bestandener Prüfung ausgehändigt. Die Begleitperson (oder mehrere) ist/sind dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger automatisch seinen Kartenführerschein. Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren, dann auch ohne Begleitung!

Die Begleitperson

Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn, mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer da sein kann. Alle angegebenen Begleitpersonen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Pro Begleitperson erhebt der Landkreis Cuxhaven eine Gebühr von 5,10 Euro. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllen:

- Mindestalter 30 Jahre

- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der
Prüfungsbescheinigung (Zuverlässigkeit)

Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.